Tarifverträge bestehen in Schriftform und sind Kollektivvereinbarungen für ganze Berufsgruppen einer Branche. Somit regeln Tarifverträge die Rechtnormen sowie die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien.
Hierbei kann man grob zwischen vier Vertragsarten unterscheiden:
Betriebsvereinbarung:
Die Betriebsvereinbarung findet zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem Betriebsrat statt.
Tarifvertrag:
Der Tarifvertrag entsteht zwischen der Arbeitgeber-Vertretung und und der Arbeitnehmer-Vertretung
Hausvertrag/ Firmentarifvertrag:
Der Hausvertrag wird abgeschlossen zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einer oder mehreren Gewerkschaften
Verbandstarifvertrag:
Vertragsparteien beim Verbandstarifvertrag sind zum einen die einzelnen oder mehrere Arbeitgeber-Verbände und zum anderen eine oder mehrere Gewerkschaften.
Zustandekommen eines Tarifvertrags:
Ganz am Anfang steht die Tarifverhandlung, welche stattfindet zwischen den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmer-Verbänden. Falls diese gleich erfolgreich ausgehen, gibt es als Ergebnis einen neuen Tarifvertrag.
Tatsache ist jedoch, dass es nicht immer so schnell und „einfach“ geht.
Das Scheitern der ersten Tarifverhandlung zieht ein Schlichtungsverfahren nach sich. Gelingt dieses, folgt ein neuer Tarifvertrag.
Nach dem Scheitern des Schlichtungsverfahrens ist die so genannte Friedenspflicht zu Ende.
Nun folgt eine Urabstimmung durch die Gewerkschaftsmitglieder. Thema ist ein möglicher Streik. Sind hierbei mehr als 75% dafür, findet der Streik statt.
Der Arbeitgeber kontert nun mit einer Aussperrung
Danach folgen wieder neue Verhandlungen.
Hierbei wird über das mögliche Streikende abgestimmt. Sind mehr als 25% für dieses, bedeutet das das Ende des Streiks.
Und ganz am Ende steht meistens dann doch der neue Tarifvertrag.
Bei all diesen Vorgängen herrscht Tarifautonomie. Das heißt, dass sich der Staat in diese Angelegenheiten nicht einmischt.
Tarifverträge kann man des Weiteren unterteilen in einen Rahmen-Tarifvertrag und einen Gehalts-Tarifvertrag.
Der Rahmen-Tarifvertrag hat eine längere Laufzeit als der Gehalts-Tarifvertrag. Er regelt Themen wie Urlaub, Arbeitszeiten oder Kündigungsfristen.
Der Gehalts-Tarifvertrag wird öfters mal erneuert und hat deshalb auch eine kürzere Laufzeit als der Rahmen-Tarifvertrag. Wie der Name schon sagt, geht es um Gehaltsfragen. Der Vertrag regelt zum Beispiel die Urlaubsgeldhöhe, die Weihnachtsgeldhöhe oder die Ausbildungsvergütung.
Zuletzt bearbeitet: 13. 09. 2009
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