Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis der Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks. Eintragungen sind anzumelden.
Hierbei bekunden oder bezeugen Eintragungen Recht.
Deklaratorische Wirkung:
Die deklaratorische Wirkung ist rechtsbekundend und rechtserklärend. Das heißt, die Rechtswirkung bestand schon vor dem HR-Eintrag.
Konstitutive Wirkung:
Die konstitutive Wirkung ist rechtsbegründend und rechtserzeugend. Das bedeutet, dass die Rechtswirkung erst mit dem HR-Eintrag eintritt.
Diese Eintragungen müssen veröffentlicht werden. Dies geschieht meist in einem Bundesanzeiger oder einem anderen Blatt.
Das Handelsregister ist folgendermaßen aufgebaut:
Abteilung A:
Hier findet man Einzelfirmen und Personengesellschaften
Abteilung B:
Hier findet man Kapitalgesellschaften
Zuletzt bearbeitet: 04. 09. 2009
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