Sozialversicherung:
gesetzlich Rentenversicherung: bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je 50 %.
gesetzliche Krankenversicherung: bei den gesetzlichen Krankenkassen, der Arbeitgeber zahlt 0,9% mehr als der Arbeitnehmer.
Arbeitslosenversicherung: bei der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je 50%.
gesetzliche Pflegeversicherung: bei den Pflegekassen der gesetzlichen Krankenkassen
gesetzliche Unfallversicherung: bei der Berufsgenossenschaft, der Arbeitnehmer trägt 100 %.
Der Generationenvertrag regelt, dass die Beiträge der jeweils arbeitenden Generation die Rente der sich im Ruhestand befindlichen Personen ermöglichen. Das heißt, dass die Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Zuschuss vom Bund, sofort umgelegt werden, also sofort an die jetzigen Rentner ausgezahlt werden.
Jedoch wachsen die Probleme beim Generationenvertrag:
in Deutschland werden die Menschen stetig älter, doch werden nicht ausreichend Kinder geboren. Das heißt, immer weniger Beitragszahler müssen für eine immer größere werdende Gruppe aufkommen.
Lösungen wären also zum einen mehr Kinder, eine Erhöhung der Beiträge, Reduzierung der Arbeitslosigkeit, oder zum anderen das Hochsetzen des Renteneintrittsalters.
Zuletzt bearbeitet: 04. 09. 2009
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