Taxieren:
Wenn man die Preise von Rezepturen, zum Beispiel von einer zusammengerührten Salbe, ausrechnet, nennt man das Taxieren.
Verwendet wird hierzu die Hilfstaxe, in der man Verordnungen, Preise oder ein Synonymverzeichnis findet. Hierbei werden einem auch verschiedene Sonderzeichen begegnen (EK = Einkauspreis, VK = Verkaufspreis):
Ein ausgefüllter Stern bedeutet, dass der EK (Einkaufspreis) fest vereinbart ist und man keinen eigenen Preis benutzen darf.
Ein leerer Stern bedeutet, dass wir es mit einer Fertigarznei zu tun haben und Abfüllen nicht erlaubt ist. Diese wird wie eine Rezeptursubstanz behandelt und dies immer mit aktuellem EK.
Die Raute bedeutet, dass wir diese Stoffe nicht als Abfüllung, sondern als Rezeptur berechnen
Rezepturen ausrechnen:
Kapseln berechnen:
Bei der Kapselberechnung geht man nach einer bestimmten Formel vor. Zuerst teilt man die verschriebene Menge durch die Grundmenge. Nun rundet man zur ganzen Zahl auf, addiert 1 , multipliziert diese Zahl mit dem Grundpreis und dividiert schließlich durch 2.
Beispiel: Es sind 100 Kapseln verschrieben, die Grundmenge beträgt 12 und der Grundpreis liegt bei 7 €.
wir rechnen: 100 : 12 = 8,3 → 9, 9 + 1 = 10, 10 * 7 = 70, 70 : 2 = 35 €; die 100 Kapseln kosten also 35 €.
Rezeptpflichtige Fertigarzneimittel:
Listen-EK nachsehen, 3% dazu addieren (für die Lagerkosten), dazu 8,10 € (für die Beratung), die Zwischensumme stellt den Netto-VK dar. Nun wird die Mehrwertsteuer noch addiert und der Brutto-VK steht fest.
Apothekenpflichtige Fertigarzneimittel:
wenn diese von einem Arzt auf ein Privatrezept verordnet werden oder ohne Rezept im Handverkauf abgegeben werden, sind Fertigarzneimittel frei kalkulierbar.
Wenn sie jedoch auf ein Kassenrezept verschrieben werden, gilt der Aufschlag nach §4 der Arzneimittelpreisverordnung. Das heißt, wir schauen den Listen-EK nach, addieren dazu den jeweiligen Aufschlag nach §4 der Arzneimittelpreisverordnung, bilden die Zwischensumme und addieren, um den Brutto-VK zu erhalten, die Mehrwertsteuer.
Stoffe abfüllen:
zuerst schauen wir den EK der üblichen Packung nach, rechnen davon die benötigte Menge mit dem Dreisatz aus, runden auf ganze Cents und rechnen dazu 100 %.
Dann schauen wir nach dem EK der Verpackung und rechnen dazu 100 %. Nun wird das Stoffergebnis mit dem Verpackungsergebnis addiert und die Mehrwertsteuer dazu gerechnet. So erhält man den Verkaufspreis.
Rezepturzuschlag ermitteln:
ein Rezepturzuschlag fällt dann an, wenn wir etwas bearbeiten. Hierbei hängt der Zuschlag ab von der hergestellten Menge und der Art der Herstellung. Pro Rezeptur wird nur ein Aufschlag berechnet!
Zuerst wird nach der Grundmenge und dem Grundpreis gesehen. Falls die gewünschte Menge über der Grundmenge liegt, wird für jede weitere angefangene Grundmenge ein halber Grundpreis dazu gerechnet. Die Tabelle dazu befindet sich in der Hilfstaxe.
Stoffpreis in Rezepturen ermitteln:
Als erstes schaut man nach dem EK der üblichen Packung (Ausnahmen dabei beachten! Bei einer Raute zum Beispiel, liest man den Preis in einem separaten Teil der Taxhilfe aus einer Tabelle ab.), dann rechnet man den EK der benötigten Menge mit Hilfe des Dreisatzes aus. Nun wird auf Cents gerundet (falls das Ergebnis 0,... ist, machen wir 1) und 90 % dazu gerechnet (Ergebnis wieder auf Cents runden).
Qualitätzszuschlag:
Ein Qualitätszuschlag wird nur für Rezepturen berechnet, die gereinigtes Wasser enthalten. Er wird zudem zusätzlich zum Wasserpreis erhoben. Der Qualitätszuschlag ist nicht abhängig von der Wassermenge und wir pro Rezeptur nur einmal erhoben.
Rezeptur berechnen:
Zuerst ermitteln wir die Preise der einzelnen Stoffe mit 90 % Aufschlag, erheben, falls nötig, den Qualitätszuschlag und errechnen den EK der Verpackung mit 90 %. Wir runden auf Cents und bilden die Zwischensumme. Um den Brutto-VK zu erhalten, addieren wir schließlich noch die Mehrwertsteuer von 19 %.
Rezept beschriften:
auf dem Rezept steht schließlich:
der Preis jedes Stoffes,
falls treffend der Qualitätszuschlag,
der Preis der Verpackung,
der Rezepturzuschlag,
die Zwischensumme,
die Mehrwertsteuer und
schließlich die Endsumme
Kennzeichnen von Rezepturen:
jede Rezeptur die hergestellt wird, erhält ein Etikett. Hierbei gibt es verschiedene Etikettfarben. Ist es weiß, so ist die Rezeptur zum Einnehmen. Ist es rot, dann wird die Rezeptur innerlich angewendet und ist das Etikett gelb, so handelt es sich um eine Chemikalie.
Auf diese Etiketten muss nun geschrieben werden:
Name und Anschrift der Apotheke, die Gesamtmenge nach Gewicht, Rauminhalt und Stückzahl, eine Gebrauchsanweisung, die wirksamen Bestandteile nach Art und Menge, das Datum der Herstellung und schließlich der Hinweis auf die begrenzte Haltbarkeit.
Zuletzt bearbeitet: 27. 06. 2009
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