Pflanzenschutzmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel zählen nach der Apothekenbetriebsordnung zu den apothekenüblichen Waren. Pflanzenschutzmittel darf nicht jeder abgeben, denn es ist ein fachlicher Nachweis notwendig.
Wie § 2 des Pflanzenschutzgesetzes über sagt, soll mithilfe des Integrierten Anbaus, das Einsetzten von Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt und nur in Notfällen erfolgen, denn die Ausbringung kann auch negative Folgen nach sich ziehen:
Das Mittel kann sich anreichern in Boden und Gewässern und man bemerkt die Folgen erst nach Jahren, mit der Zeit entstehen Resistenzen, Pflanzenschutzmittel bringen das biologische System durcheinander, es kann eine Gesundheitsgefährdung für den Anwender bestehen, und auch für den Verbraucher (durch Rückstände in Nahrungsmitteln), es kann zu einer Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser kommen, es besteht eine Bienen- und Nützlingsgefährdung und es besteht die Gefahr von Spritz- und Abtriftschäden.
Unkraut kann überall dort auftreten, wo andere Pflanzen angebaut werden. Charakteristisch für Unkraut ist die Tatsache, dass diese Pflanzen nicht absichtlich ausgesäht wurden und unerwünscht sind.
Ursachen: Vernachlässigung der mechanischen Unkrautbekämpfung, hohe N-Mineraldüngung, einseitige Verwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln) mit Wirkungslücke, einseitige Fruchtfolge mit hohem Getreideanteil
Schäden: weniger Ertrag, erschwerte Ernte, nimmt Platz, Licht und Nährstoffe, Gesundheitsgefährdung durch Giftpflanzen
Bekämpfung: Nützlinge einsetzen, die es abfressen, Jäten, angemessene Bodenbehandlung, angemessene Bewässerung und Düngung, Einhaltung weiter Fruchtfolgen, zertifiziertes Saatgut verwenden (dieses ist hochgereinigt und enthält keinerlei Unkraut), Herbizide (nur im Erwerbsanbau)
Pflanzenschutzmittel gegen Unkraut heißen Herbizide. Sie werden von den Pflanzenschutzmittel-Gruppen in Deutschland am häufigsten eingesetzt und sind nur im Erwerbsanbau zulässig. Man kann die Herbizide wie folgt gliedern:
nach der Wirkungsbreite: hierbei wird unterschieden zwischen selektiven Herbiziden und Totalherbiziden. Selektive wirken nur gegen bestimmte Pflanzen und wird meist im Getreidebau eingesetzt. Totalherbizide machen keine Ausnahme. Sie wirken gegen jede Art von Pflanzen.
nach der Wirkungsweise: man unterscheidet zwischen Kontaktherbiziden, systemischen Herbiziden und Bodenherbiziden.
Kontaktherbizide wirken bei Kontakt. Wo das Mittel beim Spritzen trifft, hinterlässt es seine Wirkung. Diese kann ätzend sein, oder die Photosynthese ind den Blättern stören.
Systemische Herbizide wirken durch Hormone. Diese werden aus dem Boden aufgenommen, führen zu unkontrolliertem Wachstum und ziehen schließlich das Absterben nach sich. Bodenherbizide verhindern, dass die Samen auskeimen können, so kommt es schon gar nicht zu einer Pflanze. Ein Bodenherbizid ist somit auch ein Totalherbizid.
Pflanzenschutzmittel werden abgebaut:
durch die Pflanze, das Wasser, Mikroorganismen, chemische Prozesse und das Sonnenlicht
Es dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel abgegeben werden. Diese müssen sich in der Originalverpackung befinden und dürfen nicht ab- oder umgefüllt werden. Auf der Verpackung des Mittels ist der Anwenderschutz beschrieben. Dieser kann zum Beispiel erfolgen mit einer Schutzbrille, Halbmaske, oder einer Gummischürze.
Pflanzenschutzmittel müssen genau nach der Gebrauchsanweisung zubereitet werden. Die benötigte Menge muss genau ausgerechnet und davon 10 % weniger hergestellt werden.
Bei der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels ist darauf zu achten, dass dies nicht bei Regen, starker Hitze oder starkem Wind geschieht.
Übriggebliebene Spritzbrühe wird im Verhältnis 1:10 verdünnt und auf der schon behandelten Fläche ausgebracht.
Die Entsorgung der Pflanzenschutzmittel erfolgt in der Chemikaliensammlung oder durch einen Entsorgungsbetrieb.
Wartezeit: Als Wartezeit bezeichnet man den Zeitraum, der nach der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels gewartet werden muss, bevor geerntet wird.
Formulierung eines Pflanzenschutzmittels: Darunter versteht man die spezielle Kombination von Zusatzstoffen und Wirkstoffen in einem Pflanzenschutzmittel.
Höchstmenge: Unter der Höchstmenge eines Pflanzenschutzmittels versteht man die noch erlaubte Rückstandsmenge des Wirkstoffes eines Pflanzenschutzmittels in bzw. auf Lebensmitteln.
Zuletzt bearbeitet: 27. 06. 2009
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