die Mindestgröße einer Apotheke von 110 m²
die vorgeschriebenen Räume einer Apotheke
Ausstattung und Geräte
Personal
Arbeitsabläufe
Lagerhaltung
Die vorgeschrieben Räume einer Apotheke sind:
die Offizin, das ist der Verkaufsraum
das Labor
ein Lager, in dem die Lagerung unter 20 °C möglich ist
ein Nachtdienstzimmer, das ein normales Zimmer sein muss, mit Bett und Radio oder Fernseher und ohne Arzneimittel und Waren
die Kühllagerung muss möglich sein
die vertrauliche Beratung muss möglich sein
In der Offizin finden wir zwei Bereiche:
Freiwahl: dieser Bereich ist für den Kunden frei zugänglich, es herrscht Selbstbedienung. Hier finden wir freiverkäufliche Produkte, zum Beispiel Artikel der Körperpflege, der Kosmetik, Verbandmittel, Inkontinenzprodukte oder Lebensmittel
Sichtwahl: dieser Bereich ist für den Kunden nicht zugänglich, es herrscht keine Selbstbedienung. Die SW befindet sich hinter dem HV-Tisch, dem Handverkaufstisch, der Kunde kann die apothekenpflichtige Ware sehen. Diese Artikel kann der Kunde zwar ohne Rezept kaufen, doch sind sie beratungsbedürftig und deshalb nicht in der FW. Sichtahl-Artikel sind zum Beispiel Schmerzmittel, Wundsalben oder Arzneimittel gegen Allergien.
Rezeptpflichtige Artikel befinden sich im im hinteren Teil der Apotheke. Fertig-Arzneimittel sind in langen Schubladen eingeräumt, Betäubungsmittel sind im Tresor und Kühlartikel im Kühlschrank eingeordnet.
Diese Ordnung kann auf verschiedene Weise erfolgen: chaotisch, nach Indikation oder (die häufigste Form) alphabetisch.
Beim Personal unterscheidet man zwischen Apotheken- und Pharmazeutischem Personal:
Apothekenpersonal: dazu gehören die PKA und die PKA in Ausbildung
Pharmazeutisches Personal: dazu zählen die PTA und die PTA in Ausbildung, welche zwei Jahre lang eine Fachschule besucht und anschließend ein halbes Jahr in einer Apotheke ein Praktikum absolviert, der Apotheker, welcher vier Jahre lang Pharmazie studiert und anschließend ein Jahr Praktikant in einer Apotheke ist, der Pharmazie-Ingenieur, er ist die DDR-Entsprechung zur PTA und schließloch der Apotheker-Assistent, welcher früher einen Teil der Apothekerausbildung gemacht hat
Unter Pharmazeutischen Tätigkeiten, welche nur vom Pharmazeutischem Personal ausgeführt werden dürfen, versteht man:
Arzneimittel abgeben
über Arzneimittel beraten
Arzneimittel entwickeln
Arzneimittel herstellen
Arzneimittel prüfen
Stationsvorräte im Krankenhaus prüfen
Bei diesen Tätigkeiten darf die PKA mithelfen, die PTA macht es unter Aufsicht, der Pharmazie-Ingenieur und der Apotheker-Assistent machen es unter Verantwortung und der Apotheker führt dies Tätigkeiten selbstständig aus.
Zuletzt bearbeitet: 25. 06. 2009
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