PKA-Ausbildung

Materialen zur Prüfungsvorbereitung

Arzneimittel-Rückruf

Ein Arzneimittel-Rückruf bedeutet einen sofortigen Verkaufsstopp.
Der Rückruf wird ausgeführt vom Hersteller oder der Aufsichtsbehörde.


Die Information der Apotheke erfolgt:

Man unterscheidet zwei Arten von Rückrufen:
Den Komplett-Rückruf, bei dem alle Packungen des Artikels aus dem Sortiment genommen werden, und den Chargenrückruf, bei dem nur bestimmte Chargen aus dem Sortiment genommen werden.

Maßnahmen:

Nach einem Rückruf müssen umgehend alle Mitarbeiter und eventuell Ärzte und Patienten informiert werden. Die zurückgerufene Ware muss sofort aus dem Alphabet entfernt werden.
Nun folgt die Abbuchung im Computer und Bereitstellung der Ware zur Rücksendung an den Großhandel oder den Hersteller.
Die Dokumentation und das Rückrufformular müssen ausgefüllt werden.
Die Ware wird nun über den pharmazeutischen Großhandel oder den Hersteller zurückgegeben.

 

Zuletzt bearbeitet: 25. 06. 2009

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