Betäubungsmittel sind Arzneimittel mit einem besonderen Missbrauchs-Risiko.
Lagerung:
Betäubungsmittel werden in einem Tresor gelagert, vor Diebstahl und vor der Einsicht der Kunden geschützt.
Lieferung:
Wenn ein BtM geliefert wird, muss es von einem Angestellten der Apotheke entgegengenommen und der Empfang per Unterschrift bestätigt werden.
Der zugehörige Abgabebeleg besteht aus vier Teilen:
Der Abgabemeldung, der Empfangsbestätigung, dem Lieferscheindoppel und dem Lieferschein welcher in der Apotheke bleibt.
BtM-Rezept:
Ein BtM-Rezept unterscheidet sich vom rosa Kassenrezept.
Merkmale sind zum Beispiel seine gelbe Farbe und seine dreifache Ausfertigung, von der ein Teil beim Arzt bleibt, die beiden anderen in der Apotheke landen. Hierbei geht ein Teil zur Krankenkasse und der andere wird in einem Ordner aufbewahrt
Entsorgung:
Betäubungsmittel müssen so entsorgt werden, dass eine Umweltgefährdung und eine Wiederverwendung ausgeschlossen sind.
Tropfen zum Beispiel, werden bei der Entsorgung in den Ausguss gegeben, mit viel Wasser wird nachgespült. Hierbei muss ein Protokoll geführt werden, in dem festgehalten wird, was, wieviel und wann wurde vernichtet. Dieses Protokoll muss von zwei weiteren Zeugen unterschrieben werden.
Zuletzt bearbeitet: 25. 06. 2009
erstellt mit msCMS von Schoeffler Technologies