PKA-Ausbildung

Materialen zur Prüfungsvorbereitung

Lagerung

Allgemein muss die Lagerung der Arzneimittel muss folgendermaßen erfolgen:

Übersichtlich, qualitätserhaltend und getrennt von anderen Waren.

Fertig-Arzneimittel dürfen nicht über 25 °C gelagert werden und sie dürfen nicht eingefroren werden.
Cremes werden unter 20 °C im Kühlraum oder im Keller gelagert, Zäpfchen werden unter 30 °C aufbewahrt, Kühlartikel bei 2-8 °C.
Bei einer Kühlkette muss die Kühlung der Ware bei 2-8 °C auch während des Transports gewährleistet sein.

Rohstoffe müssen bei der Lagerung dicht verschlossen, vor Licht und vor Feuchtigkeit geschützt werden. Wenn sie in der Apotheke eintreffen, muss eine lückenlose Prüfung erfolgen. Ist ein Zertifikat vorhanden, wird auf Idendität und Verfall geprüft, ist dies nicht vorhanden müssen alle Arzneibuch-Prüfungen vorgenommen werden.

Unterschieden werden die Rohstoffe folgendermaßen:


Zuletzt bearbeitet: 25. 06. 2009

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