PKA-Ausbildung

Materialen zur Prüfungsvorbereitung

Fertig-Arzneimittel

Fertig-Arzneimittel sind Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden.

Diese Produkte müssen stichprobenartig geprüft werden, hierbei reicht eine organoleptische Prüfung aus, das heißt, eine Prüfung mit allen Sinnen. Darüber muss Protokoll geführt werden, die Verantwortung jedoch liegt beim Hersteller.

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Packungsgrößen, welche jedoch nicht immer die gleiche Menge enthalten:

Angaben auf der Verpackung des Fertig-Arzneimittels, welche deutsch, lesbar und dauerhaft angebracht werden sein müssen, sind zum Beispiel:

Verschiedene Bezeichnungen:

Charge: Eine Charge ist die jeweils in einem einheitlichen Herstellungsvorgang erzeugte Menge eines Arzneimittels. Sie ermöglicht eine Rückverfolgung.

Nebenwirkungen sind beim bestimmungsgemäßen Gebrauch auftretende unerwünschte/ schädliche Begleiterscheinungen.

Die Applikation ist die Art und Weise der Verabreichung des Arzneimittels, zum Beispiel bukkal (in der Backentasche), sublingual (unter der Zunge), parenteral (unter Umgehung des Magen-Darm-Trakts), perkutan (über die Haut).

Als Interaktion bezeichnet man die Wechselwirkung verschiedener Arzneimittel untereinander.

Die Kontraindikation ist die Gegenanzeige, bei der Arzneimittel nicht eingenommen werden sollten, zum Beispiel während der Schwangerschaft.

In Verkehr bringen beinhaltet das Vorrätighalten zum Verkauf, die sonstige Abgabe, das Feilhalten/ Feilbieten und die Abgabe an andere.

Pharmazeutischer Unternehmer ist, wer Arzneimittel unter seinem Namen in Verkehr bringt. Er ist rechtlich dafür verantwortlich.

Zuletzt bearbeitet: 25. 06. 2009

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