Hier folgt nun eine Auflistung und Beschreibung der Organe der Europäischen Union:
Exekutive:
Die „Ausführende Gewalt“ haben folgende Organe inne:
Europäischer Rat:
Der Europäische Rat besteht aus dem Präsident der Kommission und den 27 Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten. Der Präsident ist übrigens einer der 27.
Gewählt wird der Europäische Rat vom jeweiligen EU-Mitgliedsstaat.
Als höchste Instanz legt er die Grundrichtung der EU-Politik fest.
Europäische Kommission:
Die Europäische Kommission besteht aus den 27 Kommissaren, welche aus je einem Land kommen.
Hierbei stimmt der Ministerrat ab, wer Kommissar wird.
Hauptaufgaben der Kommission sind zum Beispiel die Verwaltung des Haushalts oder die Durchführung der Beschlüsse des Ministerrats.
Europäischer Rechnungshof:
Der Europäische Rechnungshof besteht aus je einem Verwaltungsbeamten je Staat.
Wer dieser Verwaltungsbeamte ist, entscheidet die nationale Regierung.
Hauptaufgabengebiet des Rechnungshofes ist die Ausgabenkontrolle.
2. Legislative:
Die „Gesetzgebende Gewalt“ hat folgende Organe inne:
Rat der Minister:
Der Rat der Minister setzt sich aus den 27 Fachministern der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen.
Diese werden vom jeweiligen Mitgliedsstaat durch nationale Wahlen ernannt.
Der Rat der Minister beschließt europäische Gesetze, stimmt darüber ab, wer Kommissar wird und bestimmt den Europäischen Gerichtshof.
Europäisches Parlament:
Das Europäische Parlament besteht aus 785 auf demokratischem Wege gewählten Abgeordneten, welche bei der Kontrolle der Kommission und bei der europäischen Gesetzgebung mitwirken.
3. Judikative:
Die „Richterliche Gewalt“ hat der Europäische Gerichtshof inne.
Er besteht aus den 27 Richtern und 8 Generalanwälten.
Der Europäische Gerichtshof wird vom Ministerrat bestimmt und sorgt dafür, dass das Gemeinschaftsrecht eingehalten wird.
Zuletzt bearbeitet: 14. 10. 2009
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