Laut Arzneimittelgesetz (AMG) sind Arzneimittel Stoffe/ Zubereitungen aus Stoffen, angewendet am menschlichen oder tierischen Körper um:
Krankheiten/ Leiden/ krankhafte Beschwerden/ Körperschäden zu heilen/ lindern/ verhüten/ erkennen. Hierzu gehören zum Beispiel Analgetika oder Antibiotika.
Krankheitserreger/ Parasiten/ körperfremde Stoffe abzuwehren/ zu beseitigen/ unschädlich zu machen. Hierzu gehört zum Beispiel ein Läuseshampoo.
die Beschaffenheit/ Zustand oder Funktion des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen oder erkennen zu lassen.
vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe/ Körperflüssigkeiten zu ersetzen. Hierzu gehört zum Beispiel Insulin oder künstliche Tränenflüssigkeit.
Zuletzt bearbeitet: 25. 06. 2009
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