Bei uns in Deutschland wird die staatliche Macht kontrolliert.
Dies wird unter anderem umgesetzt durch die Gewaltenteilung, die Herrschaft auf Zeit, durch unabhängige Richter, Verfassungsbeschwerden oder das Rechtsstaatsprinzip.
Als Gewalten kennt man folgende:
- Exekutive:
Die Exekutive wird auch als die ausführende Gewalt bezeichnet. Vertreter dieser Gewalt sind der Bundespräsident, die Bundesregierung und die Bundesverwaltung.
- Legislative:
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Ausgeführt wird sie vom Bundesrat und vom Bundestag.
- Judikative:
Die Judikative ist die rechtssprechende Gewalt. Hinter ihr stehen die Bundesgerichte und das Bundesverfassungsgericht.
Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind also der Bundestag, welcher das Parlament darstellt, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht und die Bundesversammlung.
Ein weiteres kennzeichnendes Merkmal für Deutschland ist die Tatsache, dass wir ein föderalistischer Staat sind, also ein Bundesstaat sind, der aus 16 Bundesländern besteht.
| Bundesländer (bevölkerungsreichsten sind oben) | Hauptstadt |
| Nordrhein-Westfalen | Düsseldorf (6 Stimmen im Bundesrat) |
| Bayern | München (6 Stimmen im Bundesrat) |
| Baden-Württemberg | Stuttgart (6 Stimmen im Bundesrat) |
| Niedersachsen | Hannover (6 Stimmen im Bundesrat) |
| Hessen | Wiesbaden (5 Stimmen im Bundesrat) |
| Sachsen | Dresden (4 Stimmen im Bundesrat) |
| Rheinland-Pfalz | Mainz (4 Stimmen im Bundesrat) |
| Berlin | Berlin (4 Stimmen im Bundesrat) |
| Schleswig-Holstein | Kiel (4 Stimmen im Bundesrat) |
| Brandenburg | Potsdam (4 Stimmen im Bundesrat) |
| Sachsen-Anhalt | Magdeburg (4 Stimmen im Bundesrat) |
| Thüringen | Erfurt (4 Stimmen im Bundesrat) |
| Hamburg | Hamburg (3 Stimmen im Bundesrat) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Schwerin (3 Stimmen im Bundesrat) |
| Saarland | Saarbrücken (3 Stimmen im Bundesrat) |
| Bremen | Bremen (3 Stimmen im Bundesrat) |
Zuletzt bearbeitet: 14. 09. 2009
erstellt mit msCMS von Schoeffler Technologies